Nicht jeder Stahl ist gleich geeignet, um zu einem Bauteil mit scharfen Radien umgeformt zu werden. Der
Biege- bzw. Faltversuch wird eingesetzt, um die so genannte Kaltumformbarkeit nachzuweisen. Die
Produktnormen geben Mindestbeanspruchungen vor, die eine bestimmte Stahlgüte erfüllen muss, um als
geeignet zur Kaltumformbarkeit zu gelten. Dazu wird eine Streifenprobe aus dem Werkstoff entnommen und
mit einem bestimmten Mindestbiegeradius um 90° gebogen (Biegeversuch) bzw. um 180° gefaltet
(Faltversuch). Anschließend wird beurteilt, ob Risse an der gestreckten Faser auftreten.
Technologische Versuche zum Nachweis der Kaltumformbarkeit im Biegeversuch und Faltversuch
Biegeversuch nach DIN EN ISO 7438
- Biegeversuch / Kantproben 90°
- Faltversuch 180°
- Nachweis der Kaltumformbarkeit (z.B. für die Stahlgüte S235JRC)
Plättchenbiegeversuch nach VDA 238-100