Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der F+K Werkstoffprüfung und Labor GmbH (nachfolgend F+K)

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Beratungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige AGB und die Preisliste an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen sind nur dann bindend, wenn sie von F+K ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

2. Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
Gesellschafter, Geschäftsführung und Mitarbeiter der F+K Werkstoffprüfung und Labor GmbH verpflichten sich zur Unparteilichkeit, zur Vertraulichkeit und zur Geheimhaltung von Informationen und Daten von Kunden und sonstiger interessierter Parteien. Die vertraulichen Daten und Informationen werden nicht an Dritte weitergebeben. Ausgenommen davon sind gesetzliche oder vertragliche Bedingungen, die eine vertrauliche Offenlegung von Informationen erfordern (z.B. im Rahmen von Begutachtungen der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, DAkkS).

3. Angebote, Auftragsannahme
Die von F+K erstellten Angebote und Bearbeitungszeiten sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch einen Auftrag zustande. Bei einer telefonischen Auftragserteilung erfolgt ein Vermerk auf dem Betriebsauftrag. Dieser kann auch nachträglich nach Klärung des Prüfumfangs vom Auftragnehmer auf dem Betriebsauftrag vermerkt werden.

4. Prüfleistung
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Anforderungen des Kunden und organisatorischen Gegebenheiten unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Hierzu gehören insbesondere die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025. Die Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Regelwerke und Normen. Als verbindlich gelten nur die im schriftlichen Prüfbericht aufgeführten Prüfergebnisse und Feststellungen. Telefonische Auskünfte sind nicht relevant. Die Prüfergebnisse werden dem Auftraggeber in Form von Prüfberichten als signierte PDF-Datei per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Prüfergebnisse sind zeitnah vom Auftraggeber zu überprüfen.

5. Ersatzprüfung, Beanstandung
Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Prüfberichtes eine Mängelrüge zu erheben und schriftlich zu erklären. F+K muss eine geeignete Möglichkeit zur Überprüfung und ggf. einer Nachprüfung gegeben werden. Ein Recht auf Beanstandung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. F+K haftet nur für die Fehlerhaftigkeit ihrer Prüfleistung, sofern technisch möglich durch deren kostenlose Wiederholungsprüfung.

6. Entscheidungsregeln in Konformitätsaussagen
Hinweise zur Entscheidungsregel und Konformitätsaussagen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter dem Punkt „Service“.

7. Aufbewahrungsfristen
Nach Abschluss der auftragsbezogenen Arbeiten werden die Probestücke aus Standardprüfungen zwei Monate eingelagert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Prüfstücke und Proben aus Schadensuntersuchungen werden nach Abschluss der Untersuchungen ein Jahr aufbewahrt, sofern nichts anderes festgelegt wurde. Technische Aufzeichnungen werden 10 Jahre archiviert. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Probestücke entsorgt. Eine Rücksendung von Proben und Probenmaterial kann mit dem Kunden abgesprochen werden. F+K behält sich vor, den Rückversand zu berechnen.

8. Preise. Zahlungsbedingungen
Es gelten die vertraglich vereinbarten Einzelpreise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. In allen anderen Fällen gilt die allgemeine Preisliste der F+K, die dem Kunden bekannt ist oder auf unserer Internetseite „Unternehmen“ eingesehen werden kann. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge.

9. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Die F+K übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf Grund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Lieferung oder Dienstleistung durch den Auftraggeber entstehen.
Für Schäden des Auftraggebers haftet die F+K nur, sofern uns Vorsatz, Arglist oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch nicht für Personenschäden. Die F+K haftet nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren eintretenden Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Auftragswertes für die betreffende Lieferung oder Leistung. Soweit die Haftung der F+K ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für etwaige persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz
F+K ist innerhalb seines Verantwortungsbereichs verpflichtet, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ist Wetter (Ruhr) in NRW. Für alle aus dem Kundenvertrag entstehenden Ansprüche gilt Hagen als Gerichtsstand, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig vereinbart werden kann. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Februar 2022

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